Vertrieb der CDs

Über den Entertainershop, den Entertainer-Club oder auch hier können die CDs auch vermittelt werden.

In der Regel vermitteln wir über den eShop und erhalten dann vom Künstler eine Aufwandsentschädigung, die dann ausgehandelt wird. Somit ist die volle Kontrolle seitens des Künstlers gewährleistet.
Anderenfalls können wir auch Kommissionsware in beschränkter Menge übernehmen. Es wird keine Vorauszahlung vom Entertainershop geleistet!

 Natürlich nur, wenn die Rechte der Veröffentlichung bei dem Künstler liegen.

Also: Nur Eigenkompositionen oder GEMA-gemeldete Songs, alles andere wäre strafbar!

Das wird leider Vielerorts vergessen! Aus rechtlichen Gründen ist der Verkauf von ungemeldeten Coverversionen natürlich untersagt. Bitte vorher bei der GEMA erkundigen, was das kostet! Jeder Song hat eine eigene Berechnungsgrundlage für Anzahl der Kopien und Einzelpreis.

Ein Beispiel, bzw. Angebote kann man hier ersehen:

www.Entertainer-Club.de
Hier finden Sie viele Musiker!